Deutsche Rechtschreibreform (Nach einem Artikel von Sabine Schorr in der SZ, 20. Juli 2005) Ab 1. August tritt die neue Rechtschreibreform teilweise in Kraft – Stittige Regelungen werden überarbeitet |
Mit Ausnahme von Bayern und Nordrhein-Westfalen wird am 1. August die seit 1998 geltende Rechtschreibreforn in Schulen und Amtsstuben der übrigen vierzehn Bundesländer verbindlich. Dies gilt allerdings nur für die unstrtittigen Regeln. Ein Teil des Regelwerks wird noch einmal überarbeitet. Hier eine Zusammenfassung darüber, was ab 1. August verbindlich ist und was nicht. Unstrittig ist: ß wird häufig zu ss: Nach kurzem Vokal wird der stimmlose s-Laut konsequent ss geschrieben, unabhängig davon, ob der s-Laut im Innern eines Wortes steht oder am Ende (Beispiele: küsste, KUSS). Hingegen bleibt das ß nach langem Vokal (Maß, Straße) und wenn dem stimmlosen s-Laut ein Doppellaut vorausgeht (fleißig, draußen). Daß wird entsprechend der Regel zu dass. Dabei bleibt die Unterscheidung gegenüber dem Geschlechtswort beziehungsweise dem bezüglichen Fürwort das erhalten: Wenn das durch dieses oder welches ersetzt werden kann, wird es mit ein· fachern s geschrieben, im anderen Fall heißt es dass. Die gleiche Schreibung eines Wortstammes in möglichst allen Wörtern einer Wortfamilie: Das Wort Stengel wird nach dem Stammprinzip der neuen Rechtschreibung zu Stängel, weil es zum Wortstamm Stange gehört. Weitere Beispiele: Überschwenglich wird überschwänglich, weil es von Überschwang abgeleitet wird, plazieren wird platzieren wegen Platz. Wortzusaminensetzungen: Treffen drei gleiche Konsonanten zusammen, werden sie immer komplett geschrieben: Schifffahrt, Balletttänzer. Auch bei zusammengeschriebenen Wörtern wie selbstständig fallen keine Buchstaben mehr unter den Tisch. Fremdwörter: Häufig gebrauchte Fremdwörter gleichen sich nach und nach der deutschen Schreibweise an. Hier gelten wahlweise beide Schreibweisen: Thunfisch und Tunfisch, Spagetti und Spaghetti oder Delphin und Delfin. Laut-Buchstaben-Zuordnung: Aus Sauce wird Soße. Groß- und Kleinschreibung: Hauptwörter werden in Verbindung mit einem Verhältniswort oder einem Verb generell großgeschrieben (Beispiele: in Bezug, auf Grund, Rad fahren). Auch Ordnungszahl mit Begleiter wie der Zweite, der Nächste und Eigenschaftswörter in festen Wortverbindungen (im Klaren, im Folgenden) werden großgeschrieben. Ebenfalls groß: Farb- und Sprachbezeichnungen wie in Blau, bei Rot, auf Deutsch. Bei Superlativen mit „aufs“ ist Groß- und Kleinschreibung möglich (aufs Herzlichste und aufs herzlichste). Was noch strittig ist: Getrennt- und Zusammenschreibung: Diese neuen Regeln führten, weil nicht immer logisch nachvollziehbar, zu großer Verwirrung. Daher sollen nach dem Willen des Rates für deutsche Rechtschreibung künftig wieder mehr zusammengeschrieben werden. Der Rat schlug z. B. vor, Verben wie heiligsprechen und fertigmachen wieder zusammenzuschreiben. Auch Partizip-Verbindungen wie alleinerziehend oder ratsuchend sollen künftig wieder zusammengeschrieben werden können. Immer dann, wenn durch Zusammenfassung zweier Wörter eine neue Gesamtbedeutung entsteht, wird zusammengeschrieben (Beipiele: kürzertreten, richtigstellen, krankschreiben). Die Bereiche Worttrennung am Zeilenende und Zeichensetzung werden ebenfalls vom Rechtschreibrat überarbeitet. |
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